Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?
Die Kamera als Gerät ist nicht verboten. Ob ihr Betrieb zulässig ist, hängt davon ab, welche Daten sie wann, wie lange und zu welchem Zweck speichert.
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Guide
Eine Dashcam ist in Deutschland nicht generell verboten. Problematisch ist die dauerhafte, anlasslose Speicherung; sinnvoller sind kurze, automatisch überschriebene Sequenzen mit Ereignissicherung.
Die Kamera als Gerät ist nicht verboten. Ob ihr Betrieb zulässig ist, hängt davon ab, welche Daten sie wann, wie lange und zu welchem Zweck speichert.
Verwenden Sie kurze Loop-Dateien, die automatisch überschrieben werden. Dauerhafte Sammlungen normaler Fahrten sind mit dem Grundsatz der Datenminimierung schwer vereinbar.
Erfassen Sie nur den für den Verkehr erforderlichen Bereich. Prüfen Sie, ob Ton, GPS und Innenraumaufnahme wirklich benötigt werden, denn jede Zusatzfunktion verarbeitet weitere personenbezogene Informationen.
Nach einem Vorfall sollte nur die erforderliche Sequenz gegen Überschreiben geschützt werden. Bewahren Sie Dateien sicher auf und geben Sie sie nur an berechtigte Stellen weiter.
Der BGH ließ eine Aufnahme in einem Unfallhaftpflichtprozess zu, obwohl die permanente Aufzeichnung datenschutzwidrig war. Ein verwertbares Video beweist daher nicht, dass die Aufnahmeweise zulässig war.
Häufige Fragen
Ja, sie ist nicht als Gerät verboten. Die konkrete Aufzeichnung kann aber gegen Datenschutzrecht verstoßen.
Eine permanente und anlasslose Speicherung des gesamten Verkehrsgeschehens wurde vom BGH als datenschutzrechtlich unzulässig eingeordnet.
Ton erfasst zusätzliche personenbezogene Inhalte und ist für die Dokumentation des Straßenbilds meist nicht erforderlich. Deaktivieren Sie ihn, wenn kein begründeter Zweck besteht.
Das zuständige Gericht entscheidet im Einzelfall nach einer Interessenabwägung. Es gibt keine automatische Zulassung jeder Dashcam-Datei.