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Dashcam und Polizei: Was mit Aufnahmen passieren kann

Nach einem relevanten Vorfall solltest du den Originalclip sichern und sachlich auf die Aufnahme hinweisen. Gegenstände mit möglicher Beweisbedeutung können nach den Regeln der Strafprozessordnung sichergestellt werden.

Beim Thema Dashcam und Polizei sind Aufnahme, Herausgabe und Veröffentlichung getrennte Fragen. Wenn ein Clip einen Unfall oder eine Straftat dokumentiert, sichere ihn gegen Überschreiben und teile den Beamten mit, dass er existiert. Lösche, bearbeite oder veröffentliche das Original nicht.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Darf die Polizei meine Dashcam beschlagnahmen?

Wenn Kamera oder Speicher als Beweismittel für eine Untersuchung bedeutsam sein können, kommt eine Sicherstellung oder Beschlagnahme nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Muss ich ein Dashcam-Video freiwillig herausgeben?

Die Antwort hängt von Rolle und Situation ab. Frage nach der Rechtsgrundlage und hole bei einem belastenden oder unklaren Fall anwaltlichen Rat ein.

Kann ich mit Dashcam-Aufnahmen eine Anzeige erstatten?

Du kannst auf relevantes Material hinweisen. Die Behörde bewertet Beweiswert, Datenschutz und weiteren Ermittlungsbedarf.

Soll ich den Clip vorher schneiden?

Nein. Bewahre das Original unverändert auf; eine zusätzliche Kopie kann für eine gezielte Sichtung erstellt werden.