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Autobahn-Unfall mit Dashcam: Aufnahme richtig sichern

Sichere zuerst Menschen und Unfallstelle. Sperre die relevante Sequenz erst danach gegen Überschreiben und veröffentliche sie nicht ungepixelt.

Nach einem Autobahn-Unfall kann eine Dashcam den Ablauf dokumentieren. Sie ersetzt aber weder den Notruf noch die Pflicht, die Unfallstelle abzusichern. Warnblinker, Warnweste, Rettungsgasse und ein sicherer Standort haben Vorrang.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Darf eine Dashcam einen Autobahn-Unfall aufzeichnen?

Eine kurze, anlassbezogene Speicherung ist datenschutzrechtlich eher vertretbar als eine dauerhafte Aufzeichnung. Entscheidend sind Zweck, Speicherdauer und die Interessen der aufgenommenen Personen.

Kann ein Dashcam-Video vor Gericht verwendet werden?

Gerichte können Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel berücksichtigen. Das macht eine datenschutzwidrige Aufnahme jedoch nicht automatisch zulässig.

Soll ich die Speicherkarte nach dem Unfall herausnehmen?

Sperre zuerst den relevanten Clip, sofern die Kamera eine Ereignistaste hat. Schalte das Gerät danach sicher ab und bewahre Karte sowie Originaldatei unverändert auf.

Darf ich das Unfallvideo online veröffentlichen?

Nicht ungeprüft. Erkennbare Personen und Kennzeichen berühren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte und müssen vor einer Veröffentlichung rechtssicher unkenntlich gemacht werden.