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Dashcam-Aufnahmen als Beweis nach einem Unfall

Eine Dashcam-Aufnahme kann im Zivilprozess nach Einzelfallabwägung verwertbar sein. Daraus folgt aber keine allgemeine Erlaubnis für permanente, anlasslose Aufzeichnung.

Ob eine Dashcam als Beweis dient, entscheidet sich nicht allein an der Kamera. Der Bundesgerichtshof hat für einen Unfallhaftpflichtprozess eine Verwertung nach Interessen- und Güterabwägung zugelassen. Gleichzeitig stellte er heraus, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig sein kann.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht erlaubt?

Sie können im Zivilprozess nach einer Abwägung im Einzelfall verwertet werden. Eine automatische Zulassung jeder Aufnahme gibt es nicht.

Wird eine rechtswidrige Aufnahme automatisch ausgeschlossen?

Nein. Datenschutzrechtliche Unzulässigkeit und prozessuale Verwertbarkeit sind getrennte Fragen, wie die BGH-Entscheidung zeigt.

Wie sichere ich ein Dashcam-Video nach einem Unfall?

Schütze die Ereignisdatei vor Überschreiben, behalte das Original unverändert und erstelle eine Kopie für Sichtung oder Weitergabe.

Soll ich die Aufnahme online veröffentlichen?

Nein, nicht als Schritt der Beweissicherung. Eine öffentliche Verbreitung berührt zusätzliche Datenschutz-, Persönlichkeits- und Urheberfragen.