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Dashcam und Datenschutz: Was bei Aufnahmen zählt

Dashcam-Datenschutz betrifft nicht nur die Kamera, sondern den gesamten Weg der Datei: Erfassung, Speicherung, Export, Weitergabe und Löschung. So wenig Daten wie nötig ist die vernünftige Grundlinie.

Dashcam Datenschutz beginnt bereits beim Filmen: Im öffentlichen Straßenraum können Menschen und Kennzeichen identifizierbar sein. Nicht erst das Hochladen, sondern auch die Erfassung und Speicherung kann daher datenschutzrechtlich relevant werden.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Verstößt eine Dashcam gegen den Datenschutz?

Das hängt von Zweck und konkreter Nutzung ab. Dauerhafte anlasslose Speicherung des öffentlichen Verkehrs ist besonders kritisch; kurze ereignisbezogene Sicherung kann die Datenerhebung begrenzen.

Sind Autokennzeichen personenbezogene Daten?

Kennzeichen können einer Person zugeordnet werden und sind im Dashcam-Kontext datenschutzrechtlich relevant. Behandle Aufnahmen daher nicht wie anonyme Landschaftsbilder.

Muss ich Dashcam-Aufnahmen löschen?

Nicht benötigte Sequenzen sollten schnell überschrieben oder gelöscht werden. Für eine konkret erforderliche Datei richtet sich die Aufbewahrung nach ihrem Zweck und der notwendigen Dauer.

Darf ich Dashcam-Videos mit verpixelten Kennzeichen posten?

Verpixelte Kennzeichen allein reichen nicht zwingend, wenn Personen, Stimmen oder Umstände weiterhin identifizierbar sind. Vor Veröffentlichung ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.