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Dashcam-Aufnahmen vor Gericht: Regeln und Beweiswert

Dashcam-Videos können in einem Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein, obwohl die Aufnahme selbst datenschutzwidrig entstanden sein kann. Entscheidend ist die Abwägung im Einzelfall.

Eine Dashcam vor Gericht ist weder automatisch zulässig noch automatisch ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof ließ im Urteil VI ZR 233/17 die Verwertung einer Aufzeichnung im Unfallhaftpflichtprozess zu, stellte aber zugleich klar, dass permanente und anlasslose Aufzeichnungen datenschutzrechtlich unzulässig sein können.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht erlaubt?

Sie können im Einzelfall nach einer Interessenabwägung als Beweis verwertet werden. Eine pauschale Zulassung aller Aufnahmen folgt daraus nicht.

Ist ein datenschutzwidriges Video automatisch unverwertbar?

Nein. Der BGH hat für einen Unfallhaftpflichtprozess entschieden, dass ein Datenschutzverstoß nicht zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

Sollte ich eine Dashcam-Datei vor Gericht schneiden?

Bewahre das Original unverändert auf. Markierungen oder Ausschnitte gehören nur in eine zusätzliche Kopie, damit die Herkunft nachvollziehbar bleibt.

Beweist ein Video automatisch die Schuldfrage?

Nein. Bildausschnitt, Zeitstempel, Zeugen und weitere Umstände werden gemeinsam bewertet; das Gericht entscheidet über Gewicht und Verwertung.