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Ist eine Dashcam mit Loop-Funktion in Deutschland erlaubt?

Eine Dashcam mit Loop-Funktion ist nicht pauschal verboten. Entscheidend ist eine datensparsame Konfiguration: kurze Sequenzen laufend überschreiben und nur bei einem konkreten Ereignis sichern.

Ob eine Dashcam mit Loop-Funktion erlaubt ist, hängt in Deutschland vor allem von der konkreten Speicherung ab. Kurze Abschnitte, die automatisch überschrieben und erst bei Unfall, starker Verzögerung oder manuellem Befehl gesichert werden, sind datenschutzfreundlicher als eine fortlaufende Archivierung jeder Fahrt.

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Häufige Fragen

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Wie lang darf eine Dashcam in Deutschland aufnehmen?

Es gibt keine universelle Minutenzahl für jeden Fall. Der ADAC rät zu so wenig Speicherung wie nötig; kurze, sich überschreibende Sequenzen sind eher vertretbar.

Darf eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht verwendet werden?

Der Bundesgerichtshof hat Dashcam-Aufnahmen in einem Unfallhaftungsprozess als Beweismittel zugelassen. Das beseitigt einen möglichen Datenschutzverstoß bei der Aufnahme jedoch nicht.

Was macht die Loop-Funktion?

Sie teilt die Fahrt in kurze Dateien und überschreibt die ältesten ungeschützten Clips, sobald der Speicher voll ist. Ereignisdateien können separat gegen Überschreiben geschützt werden.

Darf ich Dashcam-Videos online stellen?

Nicht mit identifizierbaren Personen oder Kennzeichen ohne tragfähige Rechtsgrundlage. Anonymisiere Betroffene konsequent und beachte Persönlichkeitsrechte.